Instant-Messenger Teil II: WhatsApp Tipps & Tricks für Blogger

Egal ob Newsletter-Versand oder als Share-Button auf der eigenen Webseite, WhatsApp lässt sich auf unterschiedliche Art und Weise nutzen. Heute gebe ich ein paar Tipps & Tricks verweise auf einige rechtliche Rahmenbedingungen, auf die man bei der Nutzung des Instant-Messengers achten sollte.

Im letzten Beitrag ging es darum, ob sich Instant-Messenger nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Bloggern durchsetzen werden. WhatsApp als neues Kommunikationsmittel auszuprobieren ist an sich eine gute Idee und die Extraarbeit lohnt sich.

Die folgenden Tipps und Tricks sind nach Anfänger, Fortgeschrittene und Profis unterteilt.

WhatsApp für Anfänger

Installation:

Vor der Installation ermittelt man die geeignete Version für das Smartphone : http://www.whatsapp.com/faq/de/general/20951556 

Nun kann die Applikation im passenden Store heruntergeladen werden. Um sich mit anderen Nutzern auf WhatsApp auszutauschen, müssen diese die Applikation ebenfalls installiert haben.

Erstellen von WhatsApp-Gruppen:

Falls man mit mehreren Personen gleichzeitig kommunizieren möchte, ist die Gründung einer Gruppe sinnvoll. Im Menü wählt man das Feld „neue Gruppe auswählen“ (bei iOS unter „Chats“ oben rechts zu finden) aus. Im nächsten Fenster kann man der Gruppe bis zu 100 Mitglieder hinzufügen. Zum Schluss bestätig man mit „Erstellen“ die Erstellung der Gruppe.

Im Menü wählt man das Feld „neue Gruppe auswählen“ (iOS unter „Chats“ oben rechts) aus.
Im Menü wählt man das Feld „neue Gruppe auswählen“ (iOS unter „Chats“ oben rechts) aus.

Für Fortgeschrittene: Einbinden des Sharing-Buttons

Der Sharing-Button funktioniert bisher nur für iOS Geräte. Nach dem Klick auf den Button öffnet sich die WhatsApp Applikation. Hier kann nun ein Kontakt oder eine Gruppe ausgewählt werden. Anschließend ist es möglich den Text weiterzuleiten.

Nach dem Klick auf den Button öffnet sich die WhatsApp Applikation.
Nach dem Klick auf den Button öffnet sich die WhatsApp Applikation.

Der Link für den Share-Button ist ein gewöhnlicher HTML-Link, welcher einen nativen Deeplink (=„tiefe Verlinkung“, eine Verlinkung, die den User tief in eine Website führt) in WhatsApp erzeugt:

Code:

<a href=“WhatsApp://send?text=Text durch native Deeplink!“>Send</a>

Am Besten ist es, die Links per Default nicht anzuzeigen (als Voreinstellung bzw. Standardwert) und sie nur für iPhone-Nutzer einzublenden. Damit entsteht auch kein Problem mit anderen Browserkombinationen:

HTML:

<a href=“WhatsApp://send?text=Text durch native Deeplink!“ class=“WhatsAppLink“ style=“display:none;“ >Send</a>
Javascript:
(navigator.userAgent.match(/(iPhone)/g)) ? $(„.whatsappLink“).fadeIn() : null ;

Für Profis: Erstellung von Newslettern

Eine Frage, die man sich vorab stellen sollte: Macht es Sinn den Newsletter-Dienst über ein Extra-Smartphone anzubieten? Ja, denn der Versand kann von mehreren Leuten betreut werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten die Anmeldung zum Newsletter anzubieten:

  1. Die WhatsApp-Rufnummer kann auf der Webseite platziert werden und Interessenten speichern die Nummer nach Bedarf ab.
  2. Oder man richtet ein Kontaktformular ein, mit dem sich Interessenten für die Zusendung der Mobilfunknummer zunächst anmelden müssen. Fügt man diesem Prozess eine zu akzeptierende Datenschutzerklärung hinzu, ist man rechtlich abgesichert.

Tipps:

  • Es sollten nicht zu viele Nachrichten verschickt werden. Die Versendung einer kurzen Information pro Tag sollte ausreichen.
  • Zum Tracken der versendeten Links sollte man bit.ly nutzen, denn „der Klick“ des Empfängers kann somit problemlos nachvollzogen werden.

Der Newsletter-Versand gelingt auf zwei verschiedene Arten:

  1. Der Versand über eine Gruppe: Hier ist der Nachteil, dass alle Mitglieder untereinander sichtbar sind. Im Sinne des Datenschutzes ist die Möglichkeit weniger praktisch.
  2. Der Versand über eine Broadcast-Liste: Hier sehen sich die Mitglieder nicht untereinander. Die Voraussetzung für den Empfang ist aber, dass der Empfänger die Nummer des Broadcasters zuvor abgespeichert hat. Ansonsten kann Ihnen jeder Empfänger persönlich antworten.
Der Versand über eine Broadcast-Liste ist die bessere Wahl.
Der Versand über eine Broadcast-Liste ist die bessere Wahl.

Ein bekannter deutscher Blogger, der bereits WhatsApp für den Newsletter-Versand nutzt ist Björn Tantau:

WhatsApp-Newsletter Anmeldung auf bjoerntantau.com
WhatsApp-Newsletter Anmeldung auf bjoerntantau.com

Sicherheitsbedenken zu WhatsApp

Auch bei WhatsApp gibt es eine Reihe von Sicherheitsbedenken, die man vor der Umsetzung einer Kampagne beachten sollte. Vor allem dann, wenn man plant einen Sharing-Button auf seiner Webseite zu integrieren oder einen Newsletter zu erstellen.

Je nachdem, welches Gerät für den Newsletter-Versand verwendet werden soll, gibt es unterschiedliche Wege diese Liste anzulegen:

Sharing-Button und Datenschutzprobleme

So wie beim Like-Button von Facebook, gibt es aus der Sicht der Juristen Bedenken bei der Einbindung vom WhatsApp-Sharing-Button. Grundsätzlich entstehen Datenschutzprobleme, sobald solch ein Button mit Hilfe eines Codes des jeweiligen sozialen Netzwerks eingebunden wird.

Der Code wird beim Aufruf der Onlinepräsenz ausgeführt und der Button vom Netzwerk-Anbieter geladen. Somit ist es dem Anbiete möglich auf die Daten des Nutzers zuzugreifen. Es wird ein Cookie (=  ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Browser im Rechner des Betrachters platziert) gesetzt, mit dessen Hilfe das Nutzerverhalten zu Werbezwecken analysiert werden kann.

Der Sharing-Button von WhatsApp ist jedoch ein Hyperlink. Das bedeutet beim Aufruf einer Webseite mit Buttons gelangen keine Daten zu WhatsApp. Erst durch die Aktivierung des Buttons durch den Nutzer erhält WhatsApp Informationen der Person.

Probleme können also nur dann entstehen, wenn fremde Button-Generatoren genutzt werden, die eigene Codes mitbringen oder Trackingtools einsetzen.

Sharing-Button und Spam-Verantwortung

Im Fall von WhatsApp versendet der Nutzer die Nachricht eigenständig über die eigene Applikation. Eine Linkübernahme ist lediglich eine Empfehlung an den Nutzer zum Copy & Paste – also eine Alternative.

„Wenn ein Unternehmen eine Spam-E-Mail unbehelligt senden dürfte, müsste ein Verbraucher mit hunderten von E-Mails von jeweils unterschiedlichen Unternehmen leben. Das ist dem Verbraucher jedich nicht zuzumuten.“ – BGH (via Thomas Schwenke)

Es kann über WhatsApp kein Massenspamming betrieben werden. Gerade wegen der sehr stark ausgeprägten persönlichen Komponente werden Nutzer nur relevante Inhalte über diese Applikation teilen.

Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund:

 


Stephanie Kowalski ist Co-autorin auf bloggerabcStephanie ist Content Marketing Managerin und Kaffeeliebhaberin. Ehrenamtlich ist sie als @HootsuiteDE Ambassador tätig.

Kommentare
(7)

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  3. Marek

    Ich hätte mal eine Generelle Frage, wie ist es Rechtlich mit der Einbindung einer Whatsapp Handynummer auf der eigenen Homepage? V

    antworten
    1. Daniela Sprung

      Hallo Marek,
      danke für deine Frage. Wir sind keine Rechtsanwälte und dürfen keine rechtliche Beratung geben. Wenn man sich aber anderen Seiten anschaut, dann gibt es die Möglichkeit WhatsApp als Kommunikationsweg anzubieten. Ist aber eher Grauzone. WhatsApp öffnet sich jedoch mehr und mehr für den Businessbereich und es bleibt abzuwarten, was sich noch entwickeln wird.

      Viele Grüße Daniela

      antworten
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  5. Andreas Behling

    Hallo, zu dem Thema Spam möchte ich hier mal einen Gedankengang vorbringen, der manchmal vergessen wird.

    Vor knapp 2 Jahren gab es seitens des BGHs ein Urteil zu den damals viel beliebten Tell-A-Friend-Buttons auf Websites. Hier hat man auf einen entsprechenden Button geklickt, die Email-Adresse einer x-beliebigen Person angegeben und konnte so (teilweise mit Anpassung des Mail-Bodys) eine interessante Seite an diese x-beliebige Person versenden.

    Das BGH hat mit seinem Urteil vom 12.9.2013 unter Aktenzeichen I ZR 208/12 dieses Verteilen unterbunden. Denn aus Sicht der Richter handelte es sich bei diesem Vorgehen um unerwünschte Werbung. Denn der Empfänger hat vorher der Zusendung des Links selbiger nicht zu gestimmt. Geradestehen musste der Betreiber der Website, auf der dieser Button / Service eingebaut gewesen ist.

    Hinsichtlich des WhatsApp-Sharing-Buttons sehe ich (als Nichtjurist) die Sache ähnlcih gelagert. Auch hier teilt ein Website-Besucher an einen x-beliebigen Dritten den Link zu der Seite. Dies ist zu nächst unbestreitbar Werbung für die Seite.

    Da der Dritte jedoch nicht gegenüber dem Webseitenbetreiber (und auch nicht gegenüber der teilenden Person) der Zusendung solcher Werbung zu gestimmt hat, handelt es sich m.E. um Spam, was zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Strafen führen kann.

    Wer den Share-Button für WhatsApp anbieten will, der sollte sich dieser möglichen Problematik / Gefahr bewusst sein.

    antworten
    1. Daniela

      Lieber Andreas,
      vielen Dank für deinen Kommentar und die nützlichen Quellen! Deine Gedanken sind nicht von der Hand zu weisen und sollten bei der Nutzung von Social Media Kanälen, wie WhatsApp auf jeden Fall bedacht werden.

      Viele Grüße
      Daniela

      antworten

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